Fördermittel für Wohngebäude (Neubau & Sanierung)

Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) = 5% mehr Förderung >


1. Sanierung Wohngebäude


Sie wollen Ihr Wohngebäude zu einem Effizienzhaus sanieren oder ein erst neu saniertes Effizienzhaus kaufen? Dann können Sie dieses Vorhaben fördern lassen. Ob durch Zuschüsse oder Kredite mit Tilgungszuschüssen, Sie selbst entscheiden.


Effizienzgebäude (Tilgungs-)Zuschuss in % je Wohnung Betrag je Wohnung
Effizienzgebäude 40 Erneuerbare-Energien-Klasse 50 % von maximal 150.000 Euro Kreditbetrag / geförderte Kosten bis zu 75.000 Euro
Effizienzgebäude 40 45 % von maximal 120.000 Euro Kreditbetrag / geförderte Kosten bis zu 54.000 Euro
Effizienzgebäude 55 Erneuerbare-Energien-Klasse 45 % von maximal 150.000 Euro Kreditbetrag / geförderte Kosten bis zu 67.500 Euro
Effizienzgebäude 55 40 % von maximal 120.000 Euro Kreditbetrag / geförderte Kosten bis zu 48.000 Euro
Effizienzgebäude 70 Erneuerbare-Energien-Klasse 40 % von maximal 150.000 Euro Kreditbetrag / geförderte Kosten bis zu 60.000 Euro
Effizienzgebäude 70 35 % von maximal 120.000 Euro Kreditbetrag / geförderte Kosten bis zu 42.000 Euro
Effizienzgebäude 85 Erneuerbare-Energien-Klasse 35 % von maximal 150.000 Euro Kreditbetrag / geförderte Kosten bis zu 52.500 Euro
Effizienzgebäude 85 30 % von maximal 120.000 Euro Kreditbetrag / geförderte Kosten bis zu 36.000 Euro
Effizienzgebäude 100 Erneuerbare-Energien-Klasse 32,5 % von maximal 150.000 Euro Kreditbetrag / geförderte Kosten bis zu 48.750 Euro
Effizienzgebäude 100 27,5 % von maximal 120.000 Euro Kreditbetrag / geförderte Kosten bis zu 33.000 Euro
Effizienzgebäude Denkmal Erneuerbare-Energien-Klasse 30 % von maximal 150.000 Euro Kreditbetrag / geförderte Kosten bis zu 45.000 Euro
Effizienzgebäude Denkmal 25 % von maximal 120.000 Euro Kreditbetrag / geförderte Kosten bis zu 30.000 Euro


Wenn Sie gemeinsam mit unserem Ingenieurbüro einen individuellen Sanierungsfahrplan erarbeiten und diesen einhalten, erhalten Sie 5% Extrazuschuss.
„Neu: Gemeinsam mit einer Expertin oder einem Experten für Energieeffizienz können Sie einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellen. Dann haben Sie max. 15 Jahre Zeit, um Schritt für Schritt zu sanieren und die gewünschte Effizienzhaus-Stufe zu erreichen. Das Extra: Ihr Zuschuss steigt um 5 %.“


Sanierung Einzelmaßnahmen


Pflicht: Für die Förderung (Kredit/Zuschuss) der einzelnen Maßnahmen an der Gebäudehülle und Anlagentechnik (außer Heizung) ist eine Einbindung eines Energie-Effizienz-ExpertInnen, z.B. unserem Büro, verpflichtend.


Einzelne Maßnahmen energetischer Sanierungen werden im Rahmen des BEG EM mit Krediten (samt Tilgungszuschuss) gefördert.


Maßnahme Tilgungszuschuss
Wände, Dachflächen, Keller- und Geschossdecken dämmen 20 %
Fenster, Vorhangsfassaden, Außentüren und Tore einbauen oder erneuern 20 %
Sommerlichen Wärmeschutz einbauen oder erneuern 20 %
Klima- und Lüftungsanlagen mit Wärme- oder Kälterückgewinnung einbauen, erneuern oder optimieren 20 %
Mess-, Steuer- und Regelungstechnik einbauen, um einen Gebäudeautomatisierungsgrad zu realisieren 20 %
Energieeffiziente Innenbeleuchtungssysteme einbauen 20 %
Kältetechnik zur Raumkühlung installieren 20 %

Einzelne Maßnahmen bei der Heizungstechnik


Maßnahme Tilgungszuschuss ohne Austausch einer Ölheizung Tilgungszuschuss bei Austausch einer Ölheizung
Gas-Brennwertheizung "Renewable Ready" 20 % 20 %
Gas-Hybridheizung 30 % 40 %
Solarthermie-Anlage 30 % 30 %
Biomasse-Anlagen und Hybridheizungen mit erneuerbaren Energien und ohne Emissionsgrenzwert 35 % 45 %
Biomasse-Anlagen und Hybridheizungen mit erneuerbaren Energien mit einem Emissionsgrenzwert für Feinstaub von max. 2,5 mg/m³ 40 % 50 %
Wärmepumpe und innovative Heizungstechnik 35 % 45 %
Gebäudenetz oder Anschluss an ein Fernwärmenetz mit mindestens 25 % erneuerbaren Energien 30 % 40 %
Gebäudenetz oder Anschluss an ein Fernwärmenetz mit mindestens 55 % erneuerbaren Energien 35 % 45 %
Optimierung der Heizungsanlage 20 % -

Ihre mögliche Förderung für einzelne energetische Maßnahmen belaufen sich auf :



Zuschuss statt Kredit?

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bietet einen direkten Zuschuss für alle einzelnen energetischen Maßnahmen nach BEG EM (Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen). „Dieser Zuschuss ist gleich hoch wie der Tilgungszuschuss beim KfW-Kredit. Die Fach­planung und Bau­begleitung können auch hier zusammen mit der Einzel­maßnahme gefördert werden.“




2. Neubau Wohngebäude


Wollen Sie ein Wohngebäude als Effizienzhaus neu errichten, gibt es ebenfalls Fördermöglichkeiten durch Kredite mit Tilgungszuschüssen oder direkte Zuschüsse.
Die Förderung für Baubegleitung beantragen Sie direkt zusammen mit Ihrem Kredit oder Zuschuss.




3. Baubegleitung


Pflicht bei der Förderung:
Für die Fachplanung und Baubegleitung eines Effizienzhauses oder einzelne energetische Maßnahmen bei bestehenden Gebäuden benötigen Sie eine Expertin oder einen Experten für Energieeffizienz, wie unser Ingenieurbüro PBA-Weiss, aus der Liste der Deutschen Energie-Agentur (dena).
In Zukunft sollen auch im Rahmen der BEG akustische Fachplanungen sowie die Nachhaltigkeitszertifizierung eines Neubaus mit dem Qualitätssiegel „Nachhaltiges Gebäude“ gefördert werden. Informationen über die Nachhaltigkeitszertifizierung und die Zertifizierungsstellen finden Sie zum BEG-Start auf der Seite www.nachhaltigesbauen.de.
Wenn Sie Ihre Heizungsanlage erneuern oder optimieren wollen, können sowohl wir als Experten für Energieeffizienz als auch ein Fachunternehmen die benötigten Bestätigungen ausstellen.

Für ein Effizienzhaus
Für die Baubegleitung bei Ein- und Zweifamilienhäusern werden Kosten bis 10.000 Euro pro Antrag und Kalenderjahr gefördert – davon erhalten Sie 50 %, also bis zu 5.000 Euro. Für Mehrfamilienhäuser mit 3 oder mehr Wohnungen werden Kosten bis 4.000 Euro pro Wohnung, insgesamt max. 40.000 Euro pro Antrag und Kalenderjahr gefördert. Davon erhalten Sie 50 %, also bis zu 20.000 Euro.
Für die Nachhaltigkeitszertifizierung eines Neubaus werden bei Erreichen eines Effizienzhauses mit Nachhaltigkeits-Klasse Kosten bis zu den gleichen Höchstgrenzen, wie bei der Baubegleitung, gefördert – davon erhalten Sie ebenfalls 50 %.

Für einzelne energetische Maßnahmen bei bestehenden Gebäuden
Für die Fachplanung und Baubegleitung bei Ein- und Zweifamilienhäusern werden Kosten bis 5.000 Euro pro Zusage und Kalenderjahr gefördert– davon erhalten Sie 50 %, also bis zu 2.500 Euro. Für Mehrfamilienhäuser mit 3 oder mehr Wohnungen werden Kosten bis 2.000 Euro pro Wohnung, insgesamt max. 20.000 Euro pro Zusage und Kalenderjahr gefördert. Davon erhalten Sie 50 %, also bis zu 10.000 Euro.



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