Sie wollen Ihr Wohngebäude zu einem Effizienzhaus sanieren oder ein erst neu saniertes Effizienzhaus kaufen? Dann können Sie dieses Vorhaben fördern lassen. Ob durch Zuschüsse oder Kredite mit Tilgungszuschüssen, Sie selbst entscheiden.
Effizienzgebäude | (Tilgungs-)Zuschuss in % je Wohnung | Betrag je Wohnung |
Effizienzgebäude 40 Erneuerbare-Energien-Klasse | 50 % von maximal 150.000 Euro Kreditbetrag / geförderte Kosten | bis zu 75.000 Euro |
Effizienzgebäude 40 | 45 % von maximal 120.000 Euro Kreditbetrag / geförderte Kosten | bis zu 54.000 Euro |
Effizienzgebäude 55 Erneuerbare-Energien-Klasse | 45 % von maximal 150.000 Euro Kreditbetrag / geförderte Kosten | bis zu 67.500 Euro |
Effizienzgebäude 55 | 40 % von maximal 120.000 Euro Kreditbetrag / geförderte Kosten | bis zu 48.000 Euro |
Effizienzgebäude 70 Erneuerbare-Energien-Klasse | 40 % von maximal 150.000 Euro Kreditbetrag / geförderte Kosten | bis zu 60.000 Euro |
Effizienzgebäude 70 | 35 % von maximal 120.000 Euro Kreditbetrag / geförderte Kosten | bis zu 42.000 Euro |
Effizienzgebäude 85 Erneuerbare-Energien-Klasse | 35 % von maximal 150.000 Euro Kreditbetrag / geförderte Kosten | bis zu 52.500 Euro |
Effizienzgebäude 85 | 30 % von maximal 120.000 Euro Kreditbetrag / geförderte Kosten | bis zu 36.000 Euro |
Effizienzgebäude 100 Erneuerbare-Energien-Klasse | 32,5 % von maximal 150.000 Euro Kreditbetrag / geförderte Kosten | bis zu 48.750 Euro |
Effizienzgebäude 100 | 27,5 % von maximal 120.000 Euro Kreditbetrag / geförderte Kosten | bis zu 33.000 Euro |
Effizienzgebäude Denkmal Erneuerbare-Energien-Klasse | 30 % von maximal 150.000 Euro Kreditbetrag / geförderte Kosten | bis zu 45.000 Euro |
Effizienzgebäude Denkmal | 25 % von maximal 120.000 Euro Kreditbetrag / geförderte Kosten | bis zu 30.000 Euro |
Wenn Sie gemeinsam mit unserem Ingenieurbüro einen individuellen Sanierungsfahrplan erarbeiten und diesen einhalten, erhalten Sie 5% Extrazuschuss.
„Neu: Gemeinsam mit einer Expertin oder einem Experten für Energieeffizienz können Sie einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellen. Dann haben Sie max. 15 Jahre Zeit, um Schritt für Schritt zu sanieren und die gewünschte Effizienzhaus-Stufe zu erreichen. Das Extra: Ihr Zuschuss steigt um 5 %.“
Pflicht: Für die Förderung (Kredit/Zuschuss) der einzelnen Maßnahmen an der Gebäudehülle und Anlagentechnik (außer Heizung) ist eine Einbindung eines Energie-Effizienz-ExpertInnen, z.B. unserem Büro, verpflichtend.
Einzelne Maßnahmen energetischer Sanierungen werden im Rahmen des BEG EM mit Krediten (samt Tilgungszuschuss) gefördert.
Maßnahme | Tilgungszuschuss |
Wände, Dachflächen, Keller- und Geschossdecken dämmen | 20 % |
Fenster, Vorhangsfassaden, Außentüren und Tore einbauen oder erneuern | 20 % |
Sommerlichen Wärmeschutz einbauen oder erneuern | 20 % |
Klima- und Lüftungsanlagen mit Wärme- oder Kälterückgewinnung einbauen, erneuern oder optimieren | 20 % |
Mess-, Steuer- und Regelungstechnik einbauen, um einen Gebäudeautomatisierungsgrad zu realisieren | 20 % |
Energieeffiziente Innenbeleuchtungssysteme einbauen | 20 % |
Kältetechnik zur Raumkühlung installieren | 20 % |
Einzelne Maßnahmen bei der Heizungstechnik
Maßnahme | Tilgungszuschuss ohne Austausch einer Ölheizung | Tilgungszuschuss bei Austausch einer Ölheizung |
Gas-Brennwertheizung "Renewable Ready" | 20 % | 20 % |
Gas-Hybridheizung | 30 % | 40 % |
Solarthermie-Anlage | 30 % | 30 % |
Biomasse-Anlagen und Hybridheizungen mit erneuerbaren Energien und ohne Emissionsgrenzwert | 35 % | 45 % |
Biomasse-Anlagen und Hybridheizungen mit erneuerbaren Energien mit einem Emissionsgrenzwert für Feinstaub von max. 2,5 mg/m³ | 40 % | 50 % |
Wärmepumpe und innovative Heizungstechnik | 35 % | 45 % |
Gebäudenetz oder Anschluss an ein Fernwärmenetz mit mindestens 25 % erneuerbaren Energien | 30 % | 40 % |
Gebäudenetz oder Anschluss an ein Fernwärmenetz mit mindestens 55 % erneuerbaren Energien | 35 % | 45 % |
Optimierung der Heizungsanlage | 20 % | - |
Ihre mögliche Förderung für einzelne energetische Maßnahmen belaufen sich auf :
Zuschuss statt Kredit?
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bietet einen direkten Zuschuss für alle einzelnen energetischen Maßnahmen nach BEG EM (Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen). „Dieser Zuschuss ist gleich hoch wie der Tilgungszuschuss beim KfW-Kredit. Die Fachplanung und Baubegleitung können auch hier zusammen mit der Einzelmaßnahme gefördert werden.“
Wollen Sie ein Wohngebäude als Effizienzhaus neu errichten, gibt es ebenfalls Fördermöglichkeiten durch Kredite mit Tilgungszuschüssen oder direkte Zuschüsse.
Die Förderung für Baubegleitung beantragen Sie direkt zusammen mit Ihrem Kredit oder Zuschuss.
Pflicht bei der Förderung:
Für die Fachplanung und Baubegleitung eines Effizienzhauses oder einzelne energetische Maßnahmen bei bestehenden Gebäuden benötigen Sie eine Expertin oder einen Experten für Energieeffizienz, wie unser Ingenieurbüro PBA-Weiss, aus der Liste der Deutschen Energie-Agentur (dena).
In Zukunft sollen auch im Rahmen der BEG akustische Fachplanungen sowie die Nachhaltigkeitszertifizierung eines Neubaus mit dem Qualitätssiegel „Nachhaltiges Gebäude“ gefördert werden. Informationen über die Nachhaltigkeitszertifizierung und die Zertifizierungsstellen finden Sie zum BEG-Start auf der Seite www.nachhaltigesbauen.de.
Wenn Sie Ihre Heizungsanlage erneuern oder optimieren wollen, können sowohl wir als Experten für Energieeffizienz als auch ein Fachunternehmen die benötigten Bestätigungen ausstellen.
Für ein Effizienzhaus
Für die Baubegleitung bei Ein- und Zweifamilienhäusern werden Kosten bis 10.000 Euro pro Antrag und Kalenderjahr gefördert – davon erhalten Sie 50 %, also bis zu 5.000 Euro. Für Mehrfamilienhäuser mit 3 oder mehr Wohnungen werden Kosten bis 4.000 Euro pro Wohnung, insgesamt max. 40.000 Euro pro Antrag und Kalenderjahr gefördert. Davon erhalten Sie 50 %, also bis zu 20.000 Euro.
Für die Nachhaltigkeitszertifizierung eines Neubaus werden bei Erreichen eines Effizienzhauses mit Nachhaltigkeits-Klasse Kosten bis zu den gleichen Höchstgrenzen, wie bei der Baubegleitung, gefördert – davon erhalten Sie ebenfalls 50 %.
Für einzelne energetische Maßnahmen bei bestehenden Gebäuden
Für die Fachplanung und Baubegleitung bei Ein- und Zweifamilienhäusern werden Kosten bis 5.000 Euro pro Zusage und Kalenderjahr gefördert– davon erhalten Sie 50 %, also bis zu 2.500 Euro. Für Mehrfamilienhäuser mit 3 oder mehr Wohnungen werden Kosten bis 2.000 Euro pro Wohnung, insgesamt max. 20.000 Euro pro Zusage und Kalenderjahr gefördert. Davon erhalten Sie 50 %, also bis zu 10.000 Euro.