iSFP-Bonus 2026: 5 % mehr Förderung sichern
- Ben Weiss

- 16. Juni
- 5 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 18. Juni

Die iSFP Bonus Förderung 2026 ist für viele Hausbesitzer ein entscheidender, aber oft übersehener Hebel, wenn es darum geht, Sanierungsvorhaben finanziell sinnvoll zu gestalten.
Wer sein Haus dämmen, neue Fenster einbauen oder eine Lüftungsanlage nachrüsten möchte, stößt früh auf die Frage: Wie bekomme ich möglichst viel Förderung, ohne den Überblick über Anträge, Fristen und Bedingungen zu verlieren?
Genau hier setzt der individuelle Sanierungsfahrplan an. Er ist kein bürokratisches Pflichtdokument, sondern ein konkretes Planungswerkzeug, das unmittelbare finanzielle Vorteile bringt. Wer ihn vor der Antragstellung vorliegen hat, erhält bei BAFA-geförderten Einzelmaßnahmen fünf zusätzliche Prozentpunkte Förderung und kann seinen förderfähigen Kostenrahmen auf bis zu 60.000 Euro pro Wohneinheit verdoppeln.
In diesem Artikel erklären wir, wie der Bonus funktioniert, was er konkret bringt, welche Fehler Hausbesitzer dabei am häufigsten machen und was Sie als nächsten Schritt tun sollten, wenn Sie von dieser Regelung profitieren möchten.
Was der iSFP-Bonus wirklich bedeutet
Der individuelle Sanierungsfahrplan, kurz iSFP, ist ein staatlich gefördertes Beratungsdokument, das von einem auf der dena-Expertenliste eingetragenen Energieeffizienz-Experten erstellt wird. Er beschreibt, welche Maßnahmen an einem Gebäude sinnvoll sind, in welcher Reihenfolge sie umgesetzt werden sollten und welches Effizienzpotenzial sich damit erreichen lässt. Die eigentliche Förderrelevanz entsteht jedoch nicht durch den Fahrplan selbst, sondern durch den Bonus, den er auslöst.
Wer im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) beim BAFA einen Antrag stellt, erhält ohne iSFP eine Grundförderung von 15 % auf die förderfähigen Kosten. Mit einem vorliegenden iSFP steigt dieser Satz auf 20 %.
Das klingt zunächst nach einem kleinen Unterschied, wird aber durch die zweite Wirkung des Sanierungsfahrplans erheblich bedeutsamer: Ohne iSFP liegt der förderfähige Kostenrahmen bei maximal 30.000 Euro pro Wohneinheit und Jahr, was einer maximalen Förderung von 4.500 Euro entspricht. Mit iSFP verdoppelt sich dieser Rahmen auf 60.000 Euro, und die maximale Förderung steigt auf 12.000 Euro.
Der Unterschied ist also nicht nur prozentualer Natur: Ein Haushalt, der beispielsweise 40.000 Euro in Fenster, Außenwanddämmung und eine Lüftungsanlage investiert, erhält ohne Sanierungsfahrplan lediglich 4.500 Euro Förderung, weil die Kosten über dem Rahmen liegen. Mit iSFP werden 8.000 Euro ausgezahlt, eine Mehrförderung von 3.500 Euro allein durch dieses Dokument.
Die richtige Reihenfolge ist entscheidend
Viele Hausbesitzer verlieren den Bonus, weil sie die Reihenfolge nicht einhalten. Diese Reihenfolge ist verbindlich:
iSFP erstellen lassen
Gewünschte Maßnahmen planen und berechnen
Leistungen ausschreiben und Angebote einholen
Verträge vergeben (Vorgaben des Fördermittelgebers beachten)
BAFA-Anträge für Einzelmaßnahmen stellen
Nach Erteilung des Zuwendungsbescheides mit der Umsetzung der Maßnahme beginnen
Vor der Antragstellung darf mit der Umsetzung nicht begonnen werden.
Zu beachten ist außerdem eine technische Anforderung: Ab dem 8. August 2025 müssen iSFP-Dokumente in der Druckapplikations-Version 2.5.x generiert worden sein. Ältere Versionen werden von der BAFA nicht mehr anerkannt. Wer einen bereits älteren Fahrplan besitzt, sollte prüfen, ob er noch den aktuellen Vorgaben entspricht.
Förderfähige Maßnahmen im Rahmen der BEG EM sind unter anderem die Dämmung von Fassaden, Dach und Kellerdecke, der Austausch von Fenstern und Außentüren, der Einbau von Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung sowie Heizungsoptimierungsmaßnahmen wie der hydraulische Abgleich oder der Austausch ineffizienter Pumpen.
Was Sie noch wissen sollten
Der iSFP gilt 15 Jahre ab Erstellung. Alle darin enthaltenen Maßnahmen können in diesem Zeitraum mit dem Bonus beantragt werden, auch wenn sie zeitlich verschoben oder in der Reihenfolge verändert werden. Es besteht kein Zwang, alle Schritte unmittelbar oder in der ursprünglichen Reihenfolge umzusetzen.
Die Erstellungskosten des iSFP werden vom BAFA im Programm Energieberatung für Wohngebäude (EBW) bezuschusst: maximal 650 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser, maximal 850 Euro für Wohngebäude ab drei Wohneinheiten. Der verbleibende Eigenanteil hängt vom individuellen Beratungshonorar ab und rechnet sich in den meisten Fällen bereits bei der ersten geförderten Einzelmaßnahme.
Es gibt einen zusätzlichen Zuschuss von 250 € wenn der iSFP in der Eigentümerversammlung erläutert wird.
Ein konkretes Rechenbeispiel:
Wer eine Fassadendämmung für 37.000 Euro durchführen lässt, erzielt durch den iSFP-Bonus einen zusätzlichen Förderbetrag von 5 % auf 37.000 Euro, also 1.850 Euro. Da die iSFP-Erstellung selbst vom BAFA bezuschusst wird, ist der Nettovorteil bereits bei dieser ersten Maßnahme erheblich, ohne jede weitere Maßnahme eingerechnet.
Bei Mehrfamilienhäusern gilt der Förderrahmen von 60.000 Euro pro Wohneinheit, was bedeutet, dass sich der Effekt bei einem Gebäude mit mehreren Einheiten entsprechend multipliziert. Eigentümergemeinschaften, die das nicht wissen, verschenken erhebliche Förderpotenziale.
Schließlich gilt: BAFA-Förderung und KfW-Förderung können für verschiedene Maßnahmen parallel genutzt werden. Wer also gleichzeitig die Gebäudehülle dämmt und die Heizung tauscht, kann beide Programme nebeneinander nutzen, solange keine Maßnahme doppelt gefördert wird.
Fehler und Irrtümer, die Sie vermeiden sollten
Ein weit verbreiteter Irrtum betrifft den Heizungstausch. Viele Hausbesitzer gehen davon aus, dass der iSFP-Bonus auch beim Einbau einer Wärmepumpe oder einer Biomasseheizung gilt. Das ist nicht der Fall. Seit Januar 2024 wird der Heizungstausch über das KfW-Programm 458 gefördert, mit einer Grundförderung von 30 % und möglichen weiteren Boni bis zu 70 %. Der iSFP-Bonus greift dort nicht. Wer diesen Punkt verwechselt, plant möglicherweise mit falschen Zahlen.
Ein zweiter häufiger Fehler ist die falsche Reihenfolge bei der Vorgehensweise. Der iSFP muss vorliegen, bevor Angebote eingeholt, Verträge vergeben und Anträge gestellt werden. Erst nach der Antragstellung und Erteilung des Zuwendungsbescheides darf mit der Umsetzung begonnen werden. Wer zuerst umsetzt und dann beantragt, erhält keine Förderung, auch wenn der Sanierungsfahrplan formal korrekt und vollständig ist.
Ein dritter Irrtum betrifft die Annahme, der Sanierungsfahrplan sei ein starres Dokument, das genau eingehalten werden muss. Tatsächlich ist er flexibel. Maßnahmen können innerhalb des 15-jährigen Gültigkeitszeitraums zeitlich verschoben, in der Reihenfolge verändert oder den aktuellen Gegebenheiten angepasst werden. Der Bonus bleibt erhalten, solange die jeweilige Maßnahme im Fahrplan enthalten war.
Was Sie jetzt konkret tun können
Wenn Sie eine Sanierung planen oder auch nur ernsthaft in Erwägung ziehen, ist der erste sinnvolle Schritt die Beauftragung eines iSFP, und zwar deutlich bevor Sie Handwerker anfragen oder Aufträge vergeben. Der Sanierungsfahrplan gibt Ihnen nicht nur die Grundlage für den Bonus, sondern auch einen klaren Überblick darüber, welche Maßnahmen an Ihrem Gebäude tatsächlich Sinn ergeben und in welcher Reihenfolge sie wirksam sind.
Prüfen Sie zunächst, ob Ihr Gebäude für den iSFP geeignet ist. Das gilt grundsätzlich für Wohngebäude aller Art, also Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser und Mehrfamilienhäuser. Lassen Sie sich von einem Energieberater erläutern, welche Maßnahmen in Ihrem konkreten Fall förderfähig wären und welcher Förderrahmen sich ergibt. Bitten Sie dabei explizit um eine Berechnung mit und ohne iSFP-Bonus, damit Sie die finanzielle Wirkung direkt vergleichen können.
Stellen Sie sicher, dass der Energieberater, den Sie beauftragen, auf der dena-Expertenliste für das Förderprogramm Bundesförderung eingetragen ist. Nur Berater mit dieser Zulassung dürfen einen rechtsgültigen iSFP erstellen, der von der BAFA anerkannt wird.
Beantragen Sie parallel zur iSFP-Erstellung die Förderung der Energieberatung selbst beim BAFA im Programm EBW. Der Zuschuss beträgt maximal 650 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser bzw. maximal 850 Euro für Wohngebäude ab drei Wohneinheiten. Achten Sie dabei auf die aktuell gültige Softwareversion für die iSFP-Erstellung, um sicherzustellen, dass das Dokument ab August 2025 den technischen Anforderungen entspricht.
Sobald der iSFP vorliegt, können Sie auf dieser Grundlage Angebote einholen, Verträge vergeben und anschließend den BAFA-Antrag für Ihre geplante Einzelmaßnahme stellen. Erst nach der Antragstellung beauftragen Sie den Handwerksbetrieb. Halten Sie diese Reihenfolge ohne Ausnahme ein.
Nächste Schritte
Der iSFP-Bonus ist eine der wenigen Förderregelungen, bei der eine vergleichsweise geringe Vorabinvestition zu einem direkt messbaren finanziellen Vorteil führt. Entscheidend ist, dass die Reihenfolge stimmt und der Fahrplan von einem anerkannten Energieberater erstellt wird. Wenn Sie wissen möchten, ob und wie sich der Bonus für Ihr Gebäude konkret rechnet, können Sie sich unverbindlich an unser Ingenieurbüro für Energieberatung wenden. Dipl.-Ing. Christoph Weiss ist als Vor-Ort-Energieberater BAFA und Effizienzhaus-Experte dena zugelassen und erstellt iSFP für Wohngebäude in NRW.
Quellen
[BAFA: Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude (EBW): offizielle Programmseite inkl. iSFP-Anforderungen]
[erneuerbare-energien-aktuell.de: iSFP-Kosten 2026 – Förderung, Bonus & Änderungen]

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